Hi @Paddel6952
Weitere einzelne Spielzeuge auf ein und dem selben Spielplatz kannst du als Duplikat ablehnen.
In der aktuellsten Fassung der Kriterien wurde angegeben, dass ein Spielplatz als ganzes nominiert werden sollte, es sei denn die Spielbereiche sind klar separat strukturiert. Z.B. ein Bereich für jüngere Kinder, oder ein angrenzender Bolzplatz.
Das der Spielplatz neben einer Grundschule ist, ist kein Problem. Nur wenn er Teil des Schulgrundstücks wäre, wäre er unzulässig.
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